Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Gebäudereinigung und vereinbarte Facility Services gegenüber Unternehmen.
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner ist die Aurevia Facility Solutions UG (haftungsbeschränkt), Leopoldstraße 2–8, 32051 Herford (nachfolgend „Aurevia“). Diese Bedingungen gelten für Verträge über Gebäudereinigungsleistungen und vereinbarte infrastrukturelle Facility Services mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Individuelle schriftliche Vereinbarungen und konkrete Leistungsbeschreibungen gehen diesen Bedingungen vor. Für LESSwork Office gelten gesonderte AGB.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf dieser Website ist kein verbindliches Angebot. Eine Anfrage über die Website ist unverbindlich. Der Vertrag kommt durch Annahme eines konkreten Angebots oder eine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung zustande. Der vereinbarte Leistungsumfang, die zu reinigenden Bereiche, Intervalle, Einsatzzeiten und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Auftrag.
3. Durchführung der Leistungen
Aurevia führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und unter Beachtung der abgestimmten Objektvorgaben aus. Reinigungsart und -mittel werden auf die vereinbarten Flächen und deren erkennbare Beschaffenheit abgestimmt. Zusätzliche Arbeiten, insbesondere die Beseitigung außergewöhnlicher Verschmutzungen, sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden. Änderungen des Leistungsumfangs, der Einsatzzeiten oder der zu bearbeitenden Flächen bedürfen einer Abstimmung.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt zum vereinbarten Zeitpunkt den erforderlichen Zugang zu den Flächen sicher und informiert Aurevia rechtzeitig über besondere Gefahren, empfindliche Oberflächen, Sicherheitsvorschriften, Zutrittsregelungen und relevante Objektbedingungen. Er benennt eine Ansprechperson für Rückfragen. Soweit Wasser, Strom oder geeignete Entsorgungsmöglichkeiten für die konkret vereinbarte Leistung erforderlich sind, wird ihre Bereitstellung im Angebot beziehungsweise Auftrag geregelt.
5. Termine und Hindernisse
Leistungs- und Einsatztermine werden individuell vereinbart. Ist die Durchführung aus Gründen, die Aurevia nicht zu vertreten hat, vorübergehend nicht möglich, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen und einen Ersatztermin ab. Gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
6. Vergütung und Zahlung
Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Zusatzleistungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung berechnet. Zahlungsfristen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung oder der Rechnung; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
7. Prüfung, Mängel und Haftung
Der Auftraggeber soll erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah mitteilen, damit Aurevia sie prüfen und gegebenenfalls nachbessern kann. Gesetzliche Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt. Für Schäden haftet Aurevia nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Beschränkung der Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist nicht vorgesehen.
8. Laufzeit und Beendigung
Bei einmaligen Aufträgen endet die Leistung mit Erfüllung des vereinbarten Auftrags. Bei wiederkehrenden Leistungen richten sich Laufzeit, Kündigungsfrist und Kündigungsform nach der individuellen Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ein Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: Oktober 2026
